Eine Idee setzte sich durch! Das Tauchen in den Gewässern der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf) war seit jeher an eine vertragliche Genehmigung und einer damit verbundenen Pachtzahlung gebunden. Nachdem der Tauchsportverband Österreichs (TSVÖ) einerseits und die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH andererseits jahrelang eigene Tauchsportverträge ausgehandelt und zu vollziehen hatten, zeigten sich bald scheinbar unlösbare Probleme. Einerseits drohte eine Unfinanzierbarkeit der Tauchsportverträge, zum anderen sollte ein Wirrwarr an verschiedenen Tauchberechtigungen, -zeiten und -zonen durch unterschiedliche Verträge verhindert werden. Nicht zuletzt auch über Anregung der Österreichischen Bundesforste AG schloss sich daher der TSVÖ und die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH zu einer Interessens-Gemeinschaft Tauchen in Österreich mit dem Zweck einer gemeinsamen Verhandlung und Vertragsabschluß mit der ÖBf AG zusammen. So konnte eine für alle Taucher einheitliche und erschwingliche Tauchlösung erzielt und langjährig gesichert werden.
WISSENSWERTES
Womit finanziert sich die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH und wohin fliesst das Geld der DIVE CARD?
Die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH
- für die Pacht der Tauchrechte in den 8 Privatgewässern der ÖBf AG sowie
- für die Gestaltung und Produktion der Seeinfobroschüre,
- die Schaffung von Tauchinfrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Trockenständer,
- Einstiegsverbesserungen an beliebten Plätzen usw. (Zuletzt wurden Taucheinstiege am Erlaufsee und der durch starke Taucherfrequenz bereits unpassierbar gewordene Einstieg im "Wandl" am Attersee ausgebaut.),
- die Beschilderung von Tauchplätzen zur optimalen Tauchinformation vor Ort,
- Unterstützung von Ökoprojekten an Tauchgewässern,
- Mitgestaltung und Mitfinanzierung des Tauchkompetenzzentrum Attersee (z.B. Tauchplatzbeschilderungen)
- Mitfinanzierung von Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und Rettungspersonal bezüglich Besonderheiten bei Tauchunfällen,
- Versicherungskosten sowie für
- die Verwaltung selbst.
An unseren schönen Alpenseen ist viel los - versteht sich von selbst, dass da der Platz manchmal etwas eng wird. Fischer (Berufs- und Sportfischer), Segler, Surfer, Motorboote, Fahrgastschifffahrt, Schwimmer, Taucher und sonstige Natur- und Ruhegenießer; und alle haben das gleiche Recht auf die Wahrung ihrer Interessen! Wir Taucher sollten hier Vorbild sein und dem anderen immer mit Toleranz, Rücksicht und Feingefühl begegnen.
Mit dem Kauf der DIVE CARD unterstützt Du das ständige Bemühen der ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH um ein zwar organisiertes aber freies Tauchen in Österreich. Du erwirbst damit die Tauchberechtigung für erlebnisreiche Seen. Die DIVE CARD kostet 15,-- EUR und hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Die österreichischen Alpenseen gehören dank meist großer Anstrengungen seitens der Bevölkerung zu den reinsten Gewässern Europas und sind daher ein Eldorado für uns Sporttaucher.
Das Wasser zieht aber nicht nur uns Taucher magisch an, sondern auch Schwimmer, Segler, Ruderer, Sport- und Berufsfischer. Dazu kommen noch die Ausflugsschifffahrt, die Interessen der E-Wirtschaft und nicht zuletzt die der Eigentümer. Alle diese Sport-, Berufs- und Freizeitbereiche sind stetig im Steigen begriffen. Dabei bilden sich zwangsläufig Reibungspunkte, die nach und nach zu Tauchverbotszonen und sogar gänzlichen Seesperren führten.
Die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH versucht nun seit Jahren mit meist gutem Erfolg, solchen Entwicklungen entgegenzutreten, indem mögliche Probleme rechtzeitig erkannt und entsprechende Lösungsmodelle erarbeitet werden.
So werden von der ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH immer öfter so genannte "Runde Tische" organisiert, an denen alle, die an diesen Gewässern ein berechtigtes Interesse haben, teilnehmen. Hier werden eben diese Lösungsmodelle gemeinsam erarbeitet, wobei versucht wird, allen Interessen entsprechenden Raum zu bieten.
Auch wenn es rein rechtlich manchmal an einem Gewässer überall möglich wäre zu tauchen, so macht dies wohl keinen Sinn, wenn dadurch andere Interessen empfindlich gestört werden und somit letztlich wieder Tauchverbote entstehen. Wir haben daher in dieser Seeninformationsbroschüre bestimmte Tauchzonen oder auch ganz konkrete Tauchplätze eingezeichnet; meidest du alle übrigen Gebiete, so hast du gleich mehrere Vorteile für dich in Anspruch genommen:
- du findest nur Tauchplätze, die auch wirklich interessant sind,
- du kommst nicht in Berührung mit etwaigen Verbotszonen oder Besitzstörungen,
- du bist informiert über Laichschutzzonen und -zeiten,
- du trägst zu einem möglichst gedeihlichen Nebeneinander mit anderen Seebenützern bei und
- du findest auch vielfach die erforderliche Infrastruktur vor.
Bei den großen Seen wie Attersee, Traunsee und Mondsee gibt es eine derartige Vielzahl von Tauchplätzen, dass sie in dieser Broschüre gar nicht alle beschrieben werden konnten. Hier wurden lediglich die betauchbaren Zonen eingezeichnet (gelbe Markierungen) und einige wenige besonders beliebte Plätze genauer beschrieben. Am besten holst du dir weitere detaillierte Informationen bei einer der am See befindlichen ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH Tauchbasen. Die sagen dir dann auch gerne, welcher Tauchplatz im Moment am besten sein dürfte (schließlich wissen Einheimische am besten Bescheid über Wetter, Sicht- und Strömungsverhältnisse ...).
TAUCHEN IN ÖSTERREICH
DIE EIGENTUMSSTRUKTUREN DER TAUCHGEWÄSSER
Der Attersee, Traunsee, Wolfgangsee, der Mondsee und die Traun gelten ungeachtet der Grundeigentumsverhältnisse als öffentliche Gewässer. Da das Tauchen in Österreich zum großen Gemeingebrauch zählt (auch das ist zu einem Gutteil eine Errungenschaft der ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH), ist das Tauchen ähnlich dem Schwimmen hier grundsätzlich überall erlaubt, soweit nicht spezielle Verbotszonen (Pfahlbau-, Denkmal-, Laichschutz usw.) bestehen bzw. in andere Rechte (z.B. Betreten privater Ufergrundstücke) eingegriffen wird. Die Seen Erlaufsee, Grundlsee, Hallstättersee, Vorderer Langbathsee, Vorderer Gosausee, Gleinkersee, Altausseer See und Augstsee sind Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG.
Für das Tauchrecht in den 8 Privatgewässern der ÖBf AG bezahlt die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH eine Pacht. Dadurch wird dir ermöglicht, mit nur einer einzigen Bewilligung, nämlich der "DIVE CARD", in all diesen schönen Gewässern zu tauchen. Das Tauchen in diesen Gewässern ohne DIVE CARD (oder eine möglicherweise andere Bewilligung) gilt als Besitzstörung und wird fallweise auch gerichtlich geahndet!
"30 METER SIND GENUG"
Tauchen ist ein Natursport der besonderen Art – ... die Stille, die Fauna und Flora, das Schweben ..., aber hält man sich dabei nicht an die Gesetze dieser Natur, so werden uns Menschen sehr rasch und leider oftmals auch dramatisch die Grenzen aufgezeigt! Die Erfahrung im Sporttauchen zeigt weltweit, dass man bis Tiefen von 30 Metern sehr sicher und auch gesund tauchen kann. Darunter beginnt jedenfalls der Tecdive-Bereich, und der sollte nur speziell ausgebildeten, trainierten und entsprechend ausgerüsteten Tauchern vorbehalten sein. Wobei jedoch selbst diesen ein nicht kalkulierbares Gesundheits- und Unfallrisiko bleibt! Die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH setzt sich daher für ein Tiefenlimit von 30 Metern ein!
KOMPRESSORVERBOT
Kompressorenlärm ist vor allem für Unbeteiligte extrem störend; daher sind Freiluftkompressoren auch verboten. Zudem entsprechen transportable Kompressoren häufig nicht den gesetzlichen TÜV-Bestimmungen, und mit der Luftqualität sieht's da auch nicht immer gut aus. Die ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH setzt sich daher gegen den Betrieb von Freiluftkompressoren und für kontrollierte Luftqualität aus stationären, behördlich bewilligten Füllstationen ein. Letztendlich auch ein Beitrag für Deine Gesundheit und Sicherheit!